Re: Fahnen


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Abgeschickt von Bolanger am 11 Februar, 2006 um 09:01:18:

Antwort auf: Fahnen von stefanie wolf am 10 Februar, 2006 um 20:17:31:

Achtung: Laienmeinung

Ich denke, dass fahnenmasten direkt auf der Grenze nicht zulässig sind. Das würde nämlich bedeuten, dass die Hälfte des Mastes auf Ihrem Grundstück steht. da es sich dabei nicht um eine Einfriedung handelt, ist die nicht rechtmäßig. das ist aber alles Haarspalterei. Sie kennen vermutlichj den exakten Grenzverlauf nicht auf den cm genau. Nun könnten Sie einen Vermesser kommen lassen, den teuer bezahlen und den Nachbarn dann dazu anhalten, den mast 5 cm zu verschieben.

Ein Überwehen der Fahnen würde ich allerdings nicht dulden. Dies zu beweisen sollte anhand eines Fotos auch einfach sein. setzen Sie sich auf die Mauer und warten Sie, bis sich der Wind gedreht hat. Dazu würde ich noch ein Protokoll anfertigen, aus dem hervorgeht, wann die fahne wie lang Ihr Grundstück überweht. Am besten vonm einem unabhä#ngigen Dritten bestätigen lassen. Dann könnten Sie Ihren nachbarn dazu zwingen, eine Sperre an den fahnenmast anzubringen, welche ein Überwehen Ihres Grundstüpcks verhindert.

Das ganze geht aber wohl nur, wenn Sie die fahnen nicht schon zu lange geduldet haben. Dazu gibt es ein gewohnheitsrecht. Wenn Sie bereits 10 jahre lang nichts gegen die Fahnen hatten, dann können Sie jetzt nicht einfach deren Entfernung fordern. WWie lang diese Duldung sein muss, kann nur im Einzelfal beutreilt werden.


: Hallo,

: ein Gewerbebetrieb hat an meiner Grundstücksgrenze 3 ungefähr 7 Meter hohe Fahnenmasten erreichet (in Beton verankert). Die großen Werbefahnen wehen dabei über mein Grundstück, von den Lichteffekten bei tief stehender Sonne ganz zu schweigen.
: Kann mir jemand sagen, wie ich dagegen vorgehen kann?
: Ich habe jetzt reklamiert. Der Anwalt der Firma argumentiert, dass ich den Grenzübertritt beweisen müsse. Dabei muß ich sage, daß die Grenzsteine von deren Mauer überbaut sind und nicht zugänglich sind. Weiterhin behaupten die, daß die Sache verjährt ist.
: Kann mir jemand sagen, ob sowas

: a) zulässig ist (die Fahen auf der Grenze)
: b) verjähren kann?

: Gruß

: Steffi





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