Wasserschaden Minderung bei Neubau ?


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Abgeschickt von Bernd Holler am 11 Februar, 2006 um 20:15:31

Habe ein Fertighaus gekauft, wobei nach Einzug
Wasserschaden durch das Ablassen des Badewannenwassers entstand, da vergessen wurde ein Abwasseranschluss an den Kanal anzuschließen.
Das Wasser ist dann in den Estrich OG gelaufen.
Darauf hatte die ausführende Firma Trocknungsgeräte 6 Wochen lang im ganzen OG aufgestellt Fugen wurden Angebohrt, ein Loch in den Küchenboden gebohrt.
Die Versicherung hat nun die Kosten für Strom und Reinigung und Wiederherstellungskosten übernommen aber was kann man für die 6 Wochen mit den Lüftungsgeräten die sehr laut waren abziehen ? kann man überhaut was in Abzug bringen ?
Danke für Antworten
Familie Holler



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