Re: Wasserschaden Minderung bei Neubau ?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 Februar, 2006 um 19:55:25

Antwort auf: Wasserschaden Minderung bei Neubau ? von Bernd Holler am 11 Februar, 2006 um 20:15:31:

das können sie, so wie sie die sache erstmal schildern, nicht. sie hätten vor der "reparatur-massnahme" auf erhebliche beeinträchtigungen, ob
lärm, nutzung, etc....schriftlich hinweisen müssen mit einer forderung nach erforderlichen "ausweichmöglichkeiten".
sie haben jetzt das problem, der versicherung nicht mehr nachweisen zu können, in welcher form die beinträchtigungen den "normalen lebensrhythmus" gestört haben.
ich würde vielleicht noch einmal mit der versicherung sprechen, ob mit kulanz ein "kleiner ersatz" reguliert wird. bei versicherungen arbeiten auch menschen.......
mfg
bodo hermann




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