Re: Dachausbau Rettungswege


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Abgeschickt von Ilsa67 am 13 April, 2005 um 10:23:32:

Antwort auf: Dachausbau Rettungswege von Roger Liebers am 13 April, 2005 um 09:41:41:

Wir hatten auch schon Ärger mit dem Dachumbau und da kamen die mit nem alten Luftbild und befragten Nachbarn. Eine Genehmigung für einen Dachausbau ist hier bei uns in den meisten Kommunen nicht mehr erforderlich, wenn eine bestehende Wohnung ins Dachgeschoss erweitert wird. Sobald aber eine Gaube eingebaut werden soll, muss schon das Bauamt zustimmen. Wenn eine Genehmigung erforderlich ist, muss ein Architekt oder anderer Bauvorlageberechtigter einen Bauantrag erstellen und einreichen. Soll eine komplette neue Wohnung entstehen, sind eine ganze Reihe von Forderungen zu erfüllen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ein Brandschutznachweis ist erforderlich (ich vermute dass es sich im DG um eine eigenständige Wohnung handelt).
Dazu sind der erste Fluchtweg und der zweite Rettungsweg zu definieren, was im Altbau nicht so ganz einfach ist. Lesen Sie mal die Paragraphen 15,30,32,46,usw. in der Berliner Bauordnung.
Guter Link: http://www.baukammerberlin.de




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