Re: Erschließungsgebühr


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Abgeschickt von Erich Bauer am 17 Februar, 2006 um 11:15:29

Antwort auf: Re: Erschließungsgebühr von Peter Grau am 17 Februar, 2006 um 10:23:42:


: Es geht darum, dass eine Gemeinde ein neues Baugebiet ausgewiesen hat und auf die Bewohner des angrenzenden, 7 Jahre alten, Baugebietes nun Kosten für Erschließung zukommen soll.
: Der Rad- Fußweg ist damals nur mit Schotter aufgeschüttet worden, da es sich um einen Stichweg handelt, der an einem Wall endet. Dieser Lärmschutzwall zur Landstrasse soll nun durchbrochen werden um einen neu anzulegenden Radweg der Landstrasse an den besagten Rad- / Fussweg, der schon im Bebauungsplan des alten Baugebietes als solcher ausgewiesen war, anzuschließen. Für das alte Baugebiet waren, wie gesagt alle Erschließungskosten abgegolten. Gibt es eine solche 7 Jahresfrist, nach der trotzdem Gebühren verlangt werden können?
: Handelt es sich nicht eigentlich
: um Kosten die durch die Anbindung eines neuen Baugebietes entstehen? Es soll u.a. auch ein neuer Kreisel auf der Landstrasse errichtet werden.

Wenn eine neue Erschließungsanlage gebaut wird, entstehen für die davon erschlossenen Grundstücke grundsätzlich Beitragpflichten unabhängig davon, ob diese Grundstücke in der Vergangenheit schon einmal für eine andere Anlage beitragspflichtig wurden.

Ob der Fußweg einer im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr 2 BauGB ist oder ggf. wegen der Nichtbestimmbarkeit des Kreises der beitragspflichtigen Grundstücke nicht beitragsfähig ist, muss ein Beitragsexperte vor Ort prüfen.





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