Ist ein Gartenzelt ein Gebäude im Sinne der Bauordnung NRW?


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Abgeschickt von Heinz Meier am 19 Februar, 2006 um 23:45:51

Ist ein handelsübliches Gartenzelt ein Gebäude im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen? Muss man also z.B. Abstandsflächen einhalten? Ist dabei interessant, ob das Zelt nur im Sommer aufgestellt wird?




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