Putzschäden mit Anstrich verdecken ?


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Abgeschickt von wilhelm am 22 Februar, 2006 um 19:11:32

Hallo,
an unserem Neubau vom Bauträger zeigen sich Putzschäden. Es handelt sich lt. Baubeschreibung um "wasserfesten Rauhputz", der Anfang Dez. teilweise bei leichtem Frost aufgetragen wurde.
Jetzt nach 11 Wochen rügen wir folgende Mängel: 1) Feine Putzrissmuster durch Frost 2) Verfärbungen an den Geschossdecken durch bauphysikalisch bedingte Wärmebrücken 3) Putzoberfläche "kalkt" nach Berührung mit der Handfläche 4) Inhomogene Grauverfärbung nach Regen.
Wegen dieser und anderer Mängel haben wir einen Teil unserer 3,5%-Restzahlung zurückbehalten (Kaufvertrag gemäß MABV, Protokollmängel im Übergabeprotokoll enthalten). Der Bauträger will jetzt die Putzfassade mit einem Anstrich versehen - wobei wir befürchten, dass damit die Schäden ggf. nur ver- oder abgedeckt werden, weil sie ggf. ursächlicher Natur sind.
Frage: Darf der Bauträger gegen den Willen der Besitzer die Fassade einfach streichen - ohne vorher nachgewiesen zu haben, dass damit die Schäden auch wirklich nachhaltig beseitigt werden können ?
Vorab schon herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Wilhelm




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