Re: Lärm-Immission


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Abgeschickt von Futur-XX am 14 April, 2005 um 19:27:58:

Antwort auf: Lärm-Immission durch freistehende Außentreppe am Neubau von Roland am 14 April, 2005 um 16:48:34:

Keine Panik auf der Titanic !!! Hauptsache das ganze Haus hat eine Baugenehmigung, dann kriegt man das mit der Treppe auch noch hin. Bei uns ist es der Grenzabstandskampf mit den Nachbarn, der nun nach jahrelangen Baumängelstreitigkeiten leider aufkommt. Also in solchen Fällen wie bei Ihnen können Sie die Schallmessung zwar ablehnen, aber evtl. nicht ohne Nachteile dadurch zu erlangen, weil Sie ja so evtl. die Fehlersuche blockieren und eine Nachbesserung verhindern. So war das immer bei uns im Anschluß an die Bauphase. Eigentümer müssen notfalls auch Eingriffe in ihr Sondereigentum dulden, wenn sie erforderlich sind, um das Gemeinschaftseigentum zu schützen und die Treppe ist ja wahrscheinlich im Gemeinschaftseigentum und wohl defekt(BayObLG, Az: 2 Z BR 2/04).
Besser Messung durchführen lassen und danach die Nachbesserung per Einschreiben mit Rückschein verlangen solange die Gewährleistung noch läuft und dann wenn nichts passiert ab zum Rechtsanwalt und ein selbständiges Beweisverfahren einleiten. Liegt bestimmt an der Schallentkopplung der Treppe also ein Konstruktionsfehler.




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