Re: Nutzungsänderung Kosten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2006 um 22:38:09

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Kosten von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 28 Februar, 2006 um 22:02:46:

Es ist dabei zu prüfen, ob eine Baugenehmigung überhaupt erforderlich ist. Die Baugenehmigung ist dann zusätzlich zur Nutzungsänderung erforderlich. Die Nutzungsänderung ist grundsätzlich NICHT in der HOAI geregelt. Eine Baugenehmigung wäre unterhalb der benannten Baukosten frei vereinbar, wobei auch dort die Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen.

: mein vorredner hat im prinzip recht,
: die tabellen der HOAI beginnen bei reinen baukosten (ohne ust) 25.565 € ohne zuschlag nach § 24 HOAI.
: eine nutzungsänderung der "vorgestellten art"
: unterschreitet im regelfall diese baukosten.
: es macht aber schon sinn, einen architekten zu beauftragen.....er kann über art und darstellung der nutzungsänderung die baugehmigung positiv beeinflussen.........und rasch die honorarkosten wieder "hereinholen"....
: mfg
: bodo hermann




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