das ganze ist doch krank....


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Abgeschickt von Sandra am 01 Maerz, 2006 um 14:47:01:

Antwort auf: Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern von M.Büttner am 28 Februar, 2006 um 08:41:45:

... weil auf den Nachbargrundstücken bereits Häuser stehen, spollte es sehr schwer für die Gemeinde sein, mit einem Bebauungsplan die Bebauung unseres Grundstücks zu verhindern. Auf der anderen Seite stände uns aber kein Schadenersatz zu, wenn sie es doch täte, da wir bereits seit 50 jahren dort hätten bauen dürfen, dieses recht nur nicht in Anspruch genommen haben.


: Das Thema "Entschädigung" ist sehr komplex, ich würde einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Aus § 42 BauGB geht Folgendes hervor: wenn Sie bereits länger als 7 Jahre die Möglichkeit hatten, auf dem hinteren Grundstück zu bauen, und diese nicht genutzt haben, haben Sie nur einen einen Anspruch auf die Differenz zwischen zur Zeit ausgeübter Nutzung (=Gartenland)und im B-Plan festgesetzter Nutzung (=Gartenland), also auf keine Entschädigung. Nur wenn weniger als 7 Jahre vergangen sind, können Sie u.U. die Differenz von Bauland zu Gartenland geltend machen.
: Mein Rat: suchen Sie im Planverfahren eine gütliche Einigung mit der Stadt, machen Sie Ihre Bedenken bei höheren Stellen geltend.
: Viel Glück,
: M. Büttner
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