Re: GU Pleite, Handwerker direkt bezahlen?


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Abgeschickt von Foni am 03 Maerz, 2006 um 13:51:39:

Antwort auf: GU Pleite, Handwerker direkt bezahlen? von Daniel Prota am 02 Maerz, 2006 um 09:49:21:

Bloss nicht, wenn Ihr Auftragnehmer pleite ist und sie noch an ihn Aussenstände haben, dann wird der Insolvenzverwalter auf Sie zukommen und die Forderung geltend machen. Sie haben einen Vertrag mit dem GU nicht mit dem Fliesenleger. So gemein es für den Fliesenleger ist, zahlen sie nicht und suchen sie ggf. Rechtsbeistand auf. Offene Rechnungen wird der Insolvenzverwalter finden und sie auffordern zu zahlen. Das kann ggf. etwas dauern. Sehen Sie doch im Insolvenzverzeichnis im Internet nach, ob Ihr GU wirklcih pleite ist und fragen Sie beim Amtsgericht nach. Es wird auch viel kaputtgeredet.



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