GU Vertrag


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Abgeschickt von Markus am 07 Maerz, 2006 um 11:19:10

Hallo zusammen,

wir haben vor einigen Wochen einen GU Vertrag mit einem Bauträger abgeschlossen.
Bei der Werkplanung sind wir nun darauf gestossen, daß die ursprüngliche Treppenlösung in den Keller mit 15 Stufen nicht nach DIN möglich ist, da die Durchgangshöhe nur noch ca. 1,8m wäre (die Treppe drüber verläuft nicht parallel!).

Nach langen Überlegen haben wir uns dazu entschlossen, die untere Treppe parallel zu der oben liegenden laufen zu lassen. Aufgrund dieser Änderung, ergeben sich - laut GU - Mehrkosten, die er uns jetzt aufbrummt!!

Meine Frage ist: Kann er einfach her gehen und sagen, daß seine ursprünglich Treppenplanung noch mit 14 (statt ursprünglich 15) Stufen machbar ist und er hierzu das Recht hat, da er jederzeit technisch notwendige Veränderungen vornehmen kann??
Ich sehe dies nicht unbedingt als technisch notwendig, da unsere Lösung ja funktionieren würde??

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss
Markus



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