Alter Bebauungsplan


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Susan Liedtke am 16 Maerz, 2006 um 17:41:56

Wie wird die Geschossigkeit berechnet, wenn sie in einem einfachen Bebauungsplan aus dem Jahr 1957 festgesetzt ist? Nach der aktuellen BauNVO?
Für die fragliche Fläche ist allerdings unklar, ob überhaupt etwas festgesetzt ist, da die Fläche nicht beschriftet ist.
Die Gemeinde hatte im Jahr 1962 die Baugenehmigung zunächst abgelehnt mit der Begründung, es sei zweigeschossig festgesetzt. Einen Monat später ist die Baugenehmigung dann doch für ein eingeschossiges Haus erteilt werden.
Für eine andere Fläche mit einer ähnlichen farblichen Markierung des Bebauungsplans ist eingeschossige Bebauung durch Text in der Farbmarkierung festgesetzt werden. Diese liegt teilweise gegenüber und außerdem in einer anderen Straße.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]