Zutritt für Handwerker nach der Übergabe ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Claudia75 am 17 Maerz, 2006 um 21:14:59

Mit unserem Neubau vom Bauträger (8 Egtms-Wohnungen) gibt es nach der kompletten Übergabe Ärger mit dem Bauträger (BT) wegen der Protokollmängel+Restarbeiten. Daher haben 4 von uns die restlichen 3,5 % noch nicht bezahlt, die anderen 4 haben bereits komplett gezahlt.
Der BT neigt dazu, komplexe Mängelbereiche nur oberflächlich zu bedienen ("Augenwischerei") und weigert sich, unsere Mängeldefinition anzuerkennen und seine Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung mit uns (unserem Beirat, Verwalter) abzustimmen.
Stattdessen erscheinen Handwerksfirmen ohne Voranmeldung/Abstimmung im Gemeinschaftseigentum oder auch über Leitern auf den Privat-Balkonen..., ohne erklären zu können/zu dürfen, was sie warum machen wollen.

Haften wir nicht auch für diese "ungebetenen Gäste" - und müssen wir sie dulden, wenn nichts vorher mit uns abgestimmt wurde ?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]