Hauskauf : Schimmel inklusive


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ulla am 20 Maerz, 2006 um 21:08:54:

Wir haben im letzten Jahr ein Reihenhaus (Flachdach, Bj.78)gekauft.Einziger Schaden: zerbrochenes Fenster. Steht so im Kaufvertrag. Beim Renovieren fiel uns der Schimmel auf: Von der ersten Etage bis in den Keller war am Regenwasserrohr entlang alles voll schwarzer Schimmel. Nun stand leider im Kaufvertrag, dass der Käufer für die Bewohnbarkeit des Hauses zuständig ist. Zwar hat sich dies nach drei Monaten als Schreibfehler herausgestellt, aber da hatten wir schon die Wohnetagen renoviert. Nur der Keller schimmelt noch fleißig vor sich hin. Nun haben wir herausgefunden, dass das Haus jahrelang Nässe und Schimmelbefall hatte und haben eine Bodenprobe aus dem Estrich entnehmen lassen mit dem Resultat: alles voller Schimmel, Estrich muss in zwei Zimmern und einem Abstellraum komplett entfernt werden.
Nun kommt das Beste: Letzte Woche hatten wir die Gerichtsverhandlung und haben alle Zeugen aufgefahren, die den jahrelangen Schimmel unter Eid bezeugten, die Exfrau hat sogar Asthma in dem Haus bekommen. Und was sagt der Richter: Aber Sie wohnen doch drin, dann ist doch die Bewohnbarkeit nicht in Frage gestellt, Sie sind hysterisch -so wörtlich- und renovieren muss man ein älteres Haus ja sowieso. Ich frage mich: Wo sind wir? Mein Sohn (20)hat Asthma und hält es gar nicht bei uns aus!!

In zwei Wochen erhalten wir das Urteil. Falls der Richter seine o.g. Meinung beibehält, stehen wir mit 40.000 Euro Renovierungskosten zusätzlich dar. Zurückgeben können wir das Haus dann ja auch nicht, es geht hier ja scheinbar aus Sicht des Richters nicht um Arglist, sondern um unsere Hysterie. Sollten wir dieses Urteil dann anfechten, welche Chancen haben wir? Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und langsam wird es eng.

Über einen Rat würden wir uns wirklich sehr freuen! Herzlichen Dank
Ulla

Und am Rande: neben dem Schimmel ist auch noch das gusseiserne Regenrohr selber von außen durchgerostet, d.h. es regnet direkt in den Keller und das schon länger. (War beim Kauf alles schön mit PVC abgedeckt und nicht sichtbar.)Ist das auch Gewährleistungsausschluss?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]