Re: Toleranzen beim Bau und Grenzüberbauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Maerz, 2006 um 08:12:15

Antwort auf: Toleranzen beim Bau und Grenzüberbauung von Peter M. am 27 Maerz, 2006 um 21:15:37:

Die rechtlichen Umstände kenne ich nicht, meine Meinung wäre, dass der Abriss unanagemessen sein dürfte. Man / der Bauunternehmer könnte die Wand abschnittweise abbrechen und um zwei Zentimeter versetzt wieder aufstellen. Eine Überbauung muß nicht geduldet werden, schließlich beanspruchen Sie Eigentum des Nachbarn. Ich sehe den Unternehmer nicht ganz aus der Verantwortung, schließlich hat der auf dem falschen Bauplatz gebaut und entlang einer Schnur zu bauen sollte eigentlich auch gelingen.


: Hallo,

: wir haben ein Haus mit einer Garage auf der Grenze gebaut. Bei der Einmessung stellte sich heraus, dass wir die Grenze um 2 cm überbaut haben. Das passt dem Nachbarn natürlich nicht, genau so wie die ganze Garage. Er lässt auch nicht wirklich mit sich reden, das zu dulden. Der Bauunternehmer sagt nun, dass diese 2 cm im Bereich der Toleranzen im Hochbau seien und meint, dass man ihm damit nichts anlasten könne. Der Vermesser sagt natürlich, dass er alles korrekt abgesteckt habe.
: Nun hoffe ich, hier ein paar Tipps zu bekommen, wie man damit umgehen kann. Kann uns der Nachbar wirklich zum Abriss zwingen?





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