Re: Kosten der Stützmauer


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Abgeschickt von ---Gast-- am 17 April, 2005 um 20:39:26:

Antwort auf: abstützmauer bei niveauunterschied bauträgersache? von onno am 15 April, 2005 um 22:40:59:

Vor Vertragsabschluss sollten Sie einen genauen Blick in die Leistungsbeschreibung geworfen haben. Schlüsselfertig heißt nicht immer schlüsselfertig. Im Festpreis sind dann häufig noch keine Außenanlagen, Zuwege und Terrassen enthalten. Und der Begriff "bezugsfertig" bedeutet leider nicht, dass wenigstens der Innenausbau fertiggestellt ist. Ein Haus kann schon dann "bezugsfertig" sein, wenn zum Beispiel noch Malerarbeiten oder Bodenbeläge fehlen. Die Bezeichnungen "schlüsselfertig" und " bezugsfertig" sind außerdem nirgends verbindlich festgelegt.
Gibt es keine ordentliche Bau- und Leistungsbeschreibung?
Naja nicht im "Festpreis" enthaltene Erschließungskosten oder unerwartete Kosten für die Baustelleneinrichtung (Absperrungen, Einrichtungen für Bauarbeiter, Zwischenlagerung des Erdaushubs etc.) sorgen häufig für Ärger beim Bauherren. Bei uns haben die versteckten Nebenkosten schon ca. 20000€ ausgemacht und die Einmessung kommt auch noch dazu.
Bau und Nebenkosten inclusive Grundstück bedeutet aber hier nicht, dass aufwendige Außenanlagen oder Konstruktionen wie Stellplätze, Versickerungsanlagen, Landschaftsgestaltung, Grillecken und Stützmauern im Preis inbegriffen sind.
Die Ausschreibungsunterlagen und alle zusagen sollten immer Bestandteil des Vertrags werden und versteckte Kosten wie beispielsweise Drainagen, Sickergruben oder Hausanschlusskosten und Einmessungskosten lernt jeder Bauherr irgendwann kennen und das meist erst mit Verspätung. Selbst wenn das mit im Vertrag wäre, würde der Bauträger nicht ohne Rechtsstreit zahlen. Das lohnt sich aber nur, wenn demnächst noch Mängel auftauchen, die er nicht beseitigen will.


: Hallo,

: unser Bauträger hat uns zum Ende der Bauzeit informiert, dass zum Nachbarn ein Niveauunterschied von 40cm besteht und wir dort eine Abstützmauer errichten müssen. Er will uns die Kosten dafür in die Schuhe schieben, weil er meint das gehöre zum Gartenausbau. Im Kaufvertrag ist dieses Problem nicht erwähnt. Der Kaufpreis beinhaltet "Bau und Nebenkosten inclusive Grundstück". Der Nachbar weigert sich natürlich sein Grundstück abzusenken. Müsssen wir dass wirklich bezahlen?
: Veln Dank für eine Antwort,

: Onno




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