Re: Bestehende Baugenehmigung - geplante Änderungen


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Abgeschickt von KD am 31 Maerz, 2006 um 07:12:13

Antwort auf: Bestehende Baugenehmigung - geplante Änderungen von Katja Heinkel am 12 Maerz, 2006 um 13:04:48:

Schön, das Sie mit dem Haus wenigsten auf dem Grundstück bleiben.

Aber jetzt zum Thema:
Ja, Ihr Architekt sollte das wissen. Er müßte eigentlich auch Erfahrungen haben, wie das Bauamt das händelt.

Grundsätzlich dürfen Sie nur so bauen, wie genehmigt. Die Bauvorlagen sind ja auch durch die Bauaufsicht entsprechend abgestempelt worden.

Wenn Sie nicht so bauen wie genehmigt, haben Sie praktisch keine Baugenehmigung. Hier kann auch ein kostenpflichtiger Baustop ausgesprochen werden, der so lange gilt bis die neuen Unterlagen genehmigt sind. Zusätzlich kann es ein Bußgeld geben.

Beantragen Sie einfach formlos einen Nachtrag zur Baugenehmigung, erläutern die Änderungen und fügen die geänderten Unterlagen bei. Da im vereinfachten Verfahren in Thüringen der Prüfumfang sehr eingeschränkt ist, sind vermutlich die aufgezählten Änderungen für die Bauaufsicht nicht so interessant.

Die Garage ist bis 40 qm Grundfläche und 3 m Höhe verfahrensfrei. Die dürfte das Amt gar nicht interessieren, wenn diese Maße eingehalten sind.



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