Bestehende Baugenehmigung - geplante Änderungen


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Abgeschickt von Katja Heinkel am 12 Maerz, 2006 um 13:04:48

Hallo, eine Frage:
Wir haben eine bestehende Baugenehmigung (gültig noch bis Mai 2007). In diesem Jahr wollen wir den Bauplan/die Zeichnung in die endgültige Fassung bringen. Ich weiß, dass man eine Tektur beantragen kann und dass nur unwesentliche Veränderungen zulässig sind, damit kein neuer Bauantrag eingereicht werden muss (neuer Bauantrag würde bedeuten: Wegfall der Eigenheimzulage).
Was fällt unter unwesentliche Änderungen?
Wir haben vor:
- das Haus zu drehen (Lage bleibt - nur soll das
Haus einmal gedreht werden Nordansicht wird
Südansicht...)
- ein anderes Heizsystem zu verwenden (beantragt:
Heizöl; Wunsch: Wärmepumpe/Erdwärme); Zusätzlich
soll eine Solaranlage installiert werden.
- Veränderung der Anzahl und Größe der Fenster im
Erdgeschoss
- An einer Giebelseite ist ein Erker mit Balkon
darauf. Diesen wollen an der Stelle weglassen
und ihn stattdessen lieber an der Längsseite des
Hauses platzieren (Erker/Dachgaube)
- Der Bauplan beinhaltet auch eine Garage. Muss diese
sofort mit gebaut werden? Kann man hier den
Standort noch verändern?
Wo finde ich in der Bauordnung für Thüringen die rechtliche Grundlage (Gesetzestext), wo mögliche Änderungen/Tekuren genauer definiert sind? Muss das der Architekt wissen?
Schon jetzt vielen Dank für kurzfristige Antwort.




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