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Abgeschickt von Dr. Magu am 31 Maerz, 2006 um 11:32:22

Hallo,

ich plane meinen Hausbau direkt an der Grundstücksgrenze meines Nachbarn (meines Wissens nach müssten hier normalerweiser ein Abstand von 3m eingehalten werden).

Das mündliche i.O. habe ich mir bereits von dem dort lebenden Nachbarn eingeholt. Gemäß Grundbucheintrag
ist dieser jedoch nur 50%-Eigentümer.

Würde dieser Anteil ausreichen um beim Grundbuchamt diese Änderung nachtragen zu lassen ???



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