Frist bei Wasserschaden


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Abgeschickt von Gerhard am 24 Februar, 2005 um 21:12:15

Nachdem wir Wasser im Keller hatten (Neubau 2004; Wasser stieg im Lehmboden über Bodenplatte und drückte duch Dickbeschichtung; Drainage besteht nur aus Schotter) spielt der Bauträger auf Zeit und hat immer noch keine Firma mit der Trocknung des Kellerbodens beauftragt. Wie lange müssen wir ihm eine Frist setzen?



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