Re: Altbausanierungsvorschriften--HILFE??


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 April, 2006 um 12:39:15

Antwort auf: Altbausanierungsvorschriften--HILFE?? von Sven am 16 April, 2006 um 21:49:32:

Kann eigentlich nicht sein. Ich wüsste zumindest nicht auf welcher Grundlage die Verpflichtung zur Dämmung bestehen sollte. Allerdings macht es natürlich sehr großen Sinn, wenn ohnehin eine Dämmung vorgesehen ist, die auf die Fassade und unter Umständen auch die Fenster auszuweiten, da durch die daraus folgende Energieeinsparung und den entsprechenden Nachweis auf die Kredite der KfW-Bank zu 1% Zins zurück gegriffen werden kann. Ausschließlich mit der Dachdämmung ist das normalerweise nicht zu erreichen.

: Hallo;

: ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich habe ein Haus BJ 1964 in Baden-Württemberg, dieses möchte ich dieses oder nächstes Jahr neu streichen sowie das Dach dämmen. Zum Thema Dachdämmung: 2 meiner Bekannten haben das dieses und letztes Jahr gemacht, in dem sie eine rund 12-14 cm starke Dämmung mit entsprechenden Folien innen und außen zwischen die Sparren eingebracht haben. So würde ich das auch machen.

: Nun hat man mir heute von 2 Fällen berichtet, in denen wohl ein Neuanstrich des Hauses nur in Verbindung mit einem Wärmedämmverbund erlaubt gewesen sei, sprich also, ich darf mein Haus nicht nur einfach streichen, sondern muss davor eine Isolierung aufbringen?? Kann das sein?
: Als weitere Info habe ich, dass die beiden Häuser teilweise vermietet sind, in meinem Fall handelt es sich jedoch komplett um eigene Nutzung.
: Kann mir dazu jemand weiterhelfen, wie dieRechtslage ist bzw. evtl. einen Link posten?

: Vielen Dank!

: Sven





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