Nachbarschaftgesetz


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Abgeschickt von Anton am 30 April, 2006 um 19:39:28

Wir haben zusammen mit unseren vermeintlichen Nachbarn ein Grundstück gekauft, es dann geteilt und wollten ein Doppelhaus bauen. Nachbars Baugenehmigung wurde nicht erteilt (Abstand), unsere schon. Jetzt wollen unsere Nachbarn das Grundstück verkaufen.
Nun haben wir eine Baugenehmigung, können aber nicht anfangen, denn uns wurde der Zugang zum Nachbargrundstück verwehrt. Dies ist bei einer Doppelhaushälfte aufgrund Grenzbebauung nicht anders möglich. Wir wohnen in Baden-Württemberg und haben unseren Nachbarn auf das Hammer und Leiterrecht hingewiesen, was er aber bemängelt (Art, Umfang, Dauer). Gibts eine Lösung?



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