Re: Nachbarschaftgesetz


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Abgeschickt von Winni am 02 Mai, 2006 um 12:17:37:

Antwort auf: Nachbarschaftgesetz von Anton am 30 April, 2006 um 19:39:28:

Verweigert dieser komplett? Gegen Zahlung notfalls erkaufen oder mühsam schriftlich einfordern und notfalls einklagen. Macht wenig Spaß aber seien sie froh den als DHH-Partner los zu sein ....

: Wir haben zusammen mit unseren vermeintlichen Nachbarn ein Grundstück gekauft, es dann geteilt und wollten ein Doppelhaus bauen. Nachbars Baugenehmigung wurde nicht erteilt (Abstand), unsere schon. Jetzt wollen unsere Nachbarn das Grundstück verkaufen.
: Nun haben wir eine Baugenehmigung, können aber nicht anfangen, denn uns wurde der Zugang zum Nachbargrundstück verwehrt. Dies ist bei einer Doppelhaushälfte aufgrund Grenzbebauung nicht anders möglich. Wir wohnen in Baden-Württemberg und haben unseren Nachbarn auf das Hammer und Leiterrecht hingewiesen, was er aber bemängelt (Art, Umfang, Dauer). Gibts eine Lösung?





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