Grenzbebauung mit Garage und Gartenhaus


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Abgeschickt von Markus am 20 April, 2005 um 09:54:32:

Hallo.
Ich bin gerade am Bauen und bekomme eine 7m lange Garage mit Grenzbebauung. Jetzt möchte ich noch an die
selbe Grenze ein Gartenhaus aufstellen (z.B. 3m x 2,5m). Der Abstand zur Garage ist ca. 6m. Einen anderen vernünftigen Platz für ein Gartenhaus gibt es nicht.
In der Gemeindesatzung steht nun: "Garagen und Nebengebäude dürfen eine Länge von 8,0 m nicht überschreiten, wenn sie auf der
Grundstücksgrenze errichtet werden."
Dar ich nun mein Gartenhaus errichte? Darf mein Gartenhaus theoretisch nur noch 1m breit sein?
Das Nachbargrundstück wir gerade verkauf, einen neuen Nachbarn, der baut gibt es noch nicht. Soll ich gleich mein Gartenhaus erstellen???
Danke für Antworten.
Gruß
Markus




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