Einfügen von 2 Stichstraßen


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Abgeschickt von Mimi am 15 Mai, 2006 um 12:31:58

Hallo zusammen,
ich habe Land geerbt, das wird jetzt erschlossen, dann vermessen und in Parzellen aufgeteilt. Es sollen 2 Stichstraßen zu einem hinterem noch unbebautem Stück Grünland eingefügt werden.

Meine Fragen nun:
- Wie verhält es sich rechtlich mit den Straßen gegenüber der neuen angrenzenden Grundstückskäufer?

- Wie verhält es sich rechtlich wegen der Haftung auf den Straßen, wenn z.B. jemand dort fällt?

- Wer muss die 2 Straßen bezahlen und wann? Wie ist das rechtlich geregelt?

- Ab wann muss man die Straßen pflastern/teeren lassen und wer?

- Können die Straßen auch als ungepflasterte Wege verbleiben?

- Reicht ein Schild pro Straße aus, wo drauf steht, dass das ein Privatweg ist und Betreten auf eigene Gefahr erfolgt? Haftung ausgeschlossen?

MfG

Mimi



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