bei Honorarermittlung Kostenanschlag durch Kostenfeststellung ersetzen


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Abgeschickt von Dietmar Czerny am 18 Mai, 2006 um 18:08:43

Bei der Honorarermittlung für ein Projekt fehlen mir manche Belege für geprüfte Nachtragsangebote. Ist es statthaft, als anrechenbaren Kosten für die LP5-7 die komplett vorliegende Kostenfeststellung zu verwenden? Also davon auszugehen, das die abgerechneten LEistungen auch angeboten und geprüft wurden?

Dieses Problem tritt öfters auf, da der Umgang mit Nachtragsangeboten, Prüfung und Freigabe im Bauablauf meist nachlässig behandelt wird. Die Schlußrechnung, bzw. Abrechnung der Nachträge im Sinne der ausführenden Firma komplett durchgeführt werden muß.

Vielen Dank für Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen

D. Czerny



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