Re: bei Honorarermittlung Kostenanschlag durch Kostenfeststellung ersetzen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Mai, 2006 um 08:47:58

Antwort auf: bei Honorarermittlung Kostenanschlag durch Kostenfeststellung ersetzen von Dietmar Czerny am 18 Mai, 2006 um 18:08:43:

Wenn ich das richtig verstehe soll eine im späteren Verlauf erstellte Kostenermittlung als Grundlage für die Honorarermittlung (Kostenfeststellung) verwendet werden für die eigentlich eine Kostenermittlung einer früheren Planungsphase (Kosteanschlag)verwendet werden müsste. Das widerspricht sehr eindeutig der HOAI und wirft gleichzeitig die Frage auf, warum denn nicht der Kostenanschlag verwendet werden kann. Der Anschlag ist unabhängig von später auftretenden Nachträgen zu erstellen.

: Bei der Honorarermittlung für ein Projekt fehlen mir manche Belege für geprüfte Nachtragsangebote. Ist es statthaft, als anrechenbaren Kosten für die LP5-7 die komplett vorliegende Kostenfeststellung zu verwenden? Also davon auszugehen, das die abgerechneten LEistungen auch angeboten und geprüft wurden?

: Dieses Problem tritt öfters auf, da der Umgang mit Nachtragsangeboten, Prüfung und Freigabe im Bauablauf meist nachlässig behandelt wird. Die Schlußrechnung, bzw. Abrechnung der Nachträge im Sinne der ausführenden Firma komplett durchgeführt werden muß.

: Vielen Dank für Hinweise.
: Mit freundlichen Grüßen

: D. Czerny





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