Re: Keller Wohnung/Nutzungsrecht


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Abgeschickt von Pets am 24 Mai, 2006 um 12:24:08:

Antwort auf: Keller Wohnung/Nutzungsrecht von Carreira am 20 Mai, 2006 um 10:30:52:

Ja es kann eine Nutzungsuntersagung mit Hinweis auf ungesunde Wohnverhältnisse geben. Eine Wohnnutzung von Kellerräumen ist meist illegal aber üblich. Lesen Sie mal in der Landesbauordnung nach.

: Hallo,

: wir wohnen und sind eigentümer einen Einfamilienhause, im Keller haben wir eine seperate Wohnung eingerichtet, die Geschosshöhe beträgt ca. 205 cm. Diese wird aber nicht vermietet, sondern von einem Familien mitglied bewohnt. Dieser erhält keine Leistungen von einer staatlichen behörde. Kann uns die Nutzung unserers eigenen Kellers für Wohnzwecke untersagt werden. Und womit würde dies dann begründet?. Gibt es ausnahmen.





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