Baugenehmigung abgelehnt - keine Befreiung


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Abgeschickt von Matthias am 01 Juni, 2006 um 14:37:34

Hallo,
kurz zu meinem Fall.
Ich reichte für meinen Bauherren einen Bauantrag auf seinem Grundstück ein allerdings wünschte er sich ein Haus mit einem Pultdach (7°) im Bebauungsplan ist 50cm Kniestock und I + D mit Dachneigungen von 30-40° vorgesehen. Unsere Abstandsflächen haben wir auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Wir haben somit II Vollgeschosse und an der Traufe pultdachbedingt eine Kniestockhöhe von ca. 2,25m allerdings dafür nur eine Firsthöhe von 7,12m d.h. ein vergleichbares Wohnhaus mit 50cm Kniestcok und 40° Dachneigung hat einen höheren First. Ein anliegender Nachbar der bereits sehr gut der Stadt bekannt ist hat sämtliche Stadträte telefonisch kontaktiert und noch zusätzlich dort feuer geschürt.

Im Bauausschuss wurde der Antrag auf Befreiung der Festsetzungen vom Bebauungsplan aus städebaulicher Sicht nicht erteilt wegen Kniestockhöhe und Pultdach 7° DN.

Die Stadt möchte den Bauantrag nicht an die obere Baubehörde (Landratsamt) weiterleiten wegen des
negativen Ausgang des Bauausschusses.


Ist dieser Bauantrag trotzdem genehmigungsfähig ?
Kann man gegen diesen Beschluß Einspruch erheben ?

Vielen Dank im voraus

Matthias





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