Re: Baugenehmigung abgelehnt - keine Befreiung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Juni, 2006 um 16:45:17

Antwort auf: Baugenehmigung abgelehnt - keine Befreiung von Matthias am 01 Juni, 2006 um 14:37:34:

Nach eigener Beschreibung wurde ein Antrag eingereicht, der den Festsetzungen des B-Planes widerspricht. Weiterhin wurde eine Befreiung beantragt, der nicht entsprochen wurde und dementsprechend musste der eingereichte Antrag abgelehnt werden. Was soll die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit bringen? Sie haben doch selbst dargestellt, dass der eingereichte Antrag nicht genehmigungsfähig ist.

Als "Planer" sollten Sie das Genehmigungsverfahren soweit kennen, dass ein Widerspruch grundsätzliche gegen jede amtliche Verfügung möglich ist, was im übrigen auch regelmäßig aus der Rechtsmittelbelehrung der übersendeten Ablehnung hervor geht.

Ohne das Erreichen einer Genehmigung ist übrigens der Werkvertrag nicht erfüllt und es besteht auch keinerlei Honoraranspruch; eventuell bereits geleistete Zahlungen könnten durch den Bauherrn zurück gefordert werden. Es sei denn dem Bauherrn war das Risiko der Ablehnung deutlich bekannt.

: Hallo,
: kurz zu meinem Fall.
: Ich reichte für meinen Bauherren einen Bauantrag auf seinem Grundstück ein allerdings wünschte er sich ein Haus mit einem Pultdach (7°) im Bebauungsplan ist 50cm Kniestock und I + D mit Dachneigungen von 30-40° vorgesehen. Unsere Abstandsflächen haben wir auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Wir haben somit II Vollgeschosse und an der Traufe pultdachbedingt eine Kniestockhöhe von ca. 2,25m allerdings dafür nur eine Firsthöhe von 7,12m d.h. ein vergleichbares Wohnhaus mit 50cm Kniestcok und 40° Dachneigung hat einen höheren First. Ein anliegender Nachbar der bereits sehr gut der Stadt bekannt ist hat sämtliche Stadträte telefonisch kontaktiert und noch zusätzlich dort feuer geschürt.

: Im Bauausschuss wurde der Antrag auf Befreiung der Festsetzungen vom Bebauungsplan aus städebaulicher Sicht nicht erteilt wegen Kniestockhöhe und Pultdach 7° DN.

: Die Stadt möchte den Bauantrag nicht an die obere Baubehörde (Landratsamt) weiterleiten wegen des
: negativen Ausgang des Bauausschusses.

:
: Ist dieser Bauantrag trotzdem genehmigungsfähig ?
: Kann man gegen diesen Beschluß Einspruch erheben ?

: Vielen Dank im voraus

: Matthias





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