Re: Bauen im Aussenbereich, Ersatzhaus


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Abgeschickt von Bauer am 02 Juni, 2006 um 01:44:22:

Antwort auf: Bauen im Aussenbereich, Ersatzhaus von Tina am 11 August, 2005 um 11:25:52:

: wir haben vom Landratsamt mit Datum 29.7.05 den Bescheid erhalten, dass unser Bauvorhaben genehmigt wurde. Es handelt sich um ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten (für die Eigentümer).

hallo -

rückfrage:
wieso "betonst" du 2 WE ( für die Eigentümer ) ?
ich verstehe soviel, dass eben die 2te WE
für deinen vater angedacht ist... und dabei
der altenteil "abgerissen" werden muss...


anderseits verstehe ich das ganze nicht!

unser nachbar hat einen T-Hof
am kopf des T-s ist eine Werksatt und ein
Holzgewerbe. Am Hauskörper ist eine Wohnung über zwei Etagen, in dem seine Mutter wohnt.

Er selbst hatt vor 1990 ein Ersatzhaus beantragt
und eines gebaut - auch eine eigene hausnummer
hat er bekommen! -

im haus selbst ist im dachgeschoss
"vermutlich" eine abgeschlossene Wohnung,
ein zweiter EIngang über Treppe und
ein Mieter.

ich frage mich, ob es "immer" vom bauamt verlangt wird, das erstetze haus abzureisen, jedenfalls
wohnt mutter im altenteil und der junior kassiert
miete im neuen teil... .

niederbayern... LRA LA

bauer



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