Re: Dachausbau als Schwarzbau


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Abgeschickt von Ferara am 23 April, 2005 um 11:24:04:

Antwort auf: Re: Dachfenster?! von Stefan am 23 April, 2005 um 09:25:40:

Die Baunutzungsverordnung von 1990 erleichtert den Ausbau: Das Dachgeschoss zählt nicht mehr zur Geschossflächenzahl (sie gibt an, wieviel Fläche die Räume im Verhältnis zur Grundstücksgröße insgesamt haben dürfen). Einige Städte und Gemeinden befreien von der Pflicht, für den zusätzlichen Wohnraum einen Pkw-Stellplatz zu schaffen.
Der Ausbau einzelner Dachräume von Ein- und Zweifamilienhäusern ist in manchen Bundesländern genehmigungsfrei. Für eine komplette Wohnung benötigen Sie aber meist eine Baugenehmigung. Erkundigen Sie sich beim Bau- und Denkmalamt, Ihrem Architekten, beim Kaminkehrer und der Feuerwehr nach den wichtigsten Vorschriften und Strategien für die Planung Ihres Dachausbaus.
Einerseits fordert die Bauordnung sogenannte notwendige Fenster, aber diese setzen die Einhaltung bestimmter nachbarrechtlicher Abstandsvorschriften voraus. Alles im Einzelfall vermessen und abklären.
Das hört sich alles ja so an, als wolle der Vermieter Sie dazu benutzen, illegal Wohnraum zu schaffen. Ohne Bauanträge, Brandschutz, Rettungswege, Wärmeschutz. Stellplatzabgabe etc. geht das nicht. Fällt das auf oder merkt das ein Nachbar, dann zahlen Sie heftige Strafen. Das könnte ein dickes Eigentor werden siehe § 84 Landesbauordnung-NRW. Ich würde den Mietvertrag eher nicht abschließen.

: Hallo,

: der Bekannte meint eine Gaube.

: Ob ein Dachfenster genehmigungspflichtig ist, weiß ich nicht genau, meines Erachtens nicht.
:
: Wenn ja, wird es schwierig, wenn der Dachraum nicht als Wohnraum ausgewiesen ist. Da gibt es jede Menge Vorschriften, die zu beachten sind (z.B. muß die Treppe ausreichend groß sein, es muß ein Rettungsweg für den Fall eines Feuers da sein usw.). Also Vorsicht bei einer Rückfrage bei Behörden.

: Aber ich wollte noch auf ein anderes Problem hinweisen: Wenn die Wohnung eine Eigentumswohnung ist muß der Eigentümer (Vermieter) das Einverständnis der Eigentümer der anderen Wohnung einholen, ansonsten dürft ihr nicht einfach ein Dachfenster einbauen.

:
: Gruß Stefan





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