Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2006 um 06:16:32
Antwort auf: Re: Nocheinmal Gartenschuppen in NRW. Definition umbauter Raum von Stefan R. am 05 Juli, 2006 um 12:55:40:
"bauvorlageberechtigt" muß der Antragsteller sein, bei Fertighäusern wird das Einreichen und Zusammenstellen der Unterlagen auch schon mal durch den Hersteller angeboten. Architekt geht natürlich auch.
: Hallo,
: vielen Dank für die Antwort. Also heißt es entweder kleiner bauen, oder Bauantrag. Kann den Bauantrag nur ein Architekt stellen, oder geht es auch ohne?
: Viele Grüße
: Stefan