Re: Nocheinmal Gartenschuppen in NRW. Definition umbauter Raum


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2006 um 06:16:32

Antwort auf: Re: Nocheinmal Gartenschuppen in NRW. Definition umbauter Raum von Stefan R. am 05 Juli, 2006 um 12:55:40:

"bauvorlageberechtigt" muß der Antragsteller sein, bei Fertighäusern wird das Einreichen und Zusammenstellen der Unterlagen auch schon mal durch den Hersteller angeboten. Architekt geht natürlich auch.

: Hallo,

: vielen Dank für die Antwort. Also heißt es entweder kleiner bauen, oder Bauantrag. Kann den Bauantrag nur ein Architekt stellen, oder geht es auch ohne?

: Viele Grüße

: Stefan




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]