Bauantrag und Baugenehmigung versus Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Gast am 13 Februar, 2004 um 12:57:20:

Antwort auf: Re: Bauantrag/Baugenehmigung von Gast am 13 Februar, 2004 um 12:54:33:

Was zählt: Bauantrag oder Baugenehmigung?

Die meisten Bauvorhaben lassen sich nur mit Baugenehmigung realisieren. Wenn der Bauherr das Gebäude oder die Wohnung selbst nutzen will, kann sein Vorhaben durch die Eigenheimzulage begünstigt sein. Folgende Frage dürfte den Bauherrn dabei interessieren: Kommt es für die Eigenheimzulage darauf an, wann der Bauantrag gestellt oder wann die Baugenehmigung erteilt wird? Die Antwort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht gegeben und damit die Verfassungsbeschwerde eines Bauherrn nicht zur Entscheidung angenommen. Er hatte argumentiert, dass er ja erst bauen könne, wenn eine Baugenehmigung vorliege. Zumindest komme es aber auf den Zeitpunkt an, zu dem der Bauantrag der Bauaufsichtsbehörde vollständig vorgelegen habe. Diese Argumente hält das Gericht für unerheblich. Denn das Eigenheimzulagengesetz stellt ausdrücklich auf den Zeitpunkt ab, zu dem der Bauantrag gestellt wird.

Dagegen zeigt sich das Finanzgericht Sachsen-Anhalt bei der Anschaffung einer Wohnung großzügiger: Nach Ansicht des Gerichts beginnt der achtjährige Förderzeitraum erst mit ihrer Bezugsfertigkeit. Im Streitfall hatte das eine positive Konsequenz: Der Förderzeitraum begann erst nach Beendigung der Sanierungsarbeiten und nicht schon mit dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten. So wurde vermieden, dass die Eigenheimzulage für ein Jahr mangels Nutzung zu eigenen Wohnzwecken verloren ging. Die Verwaltung hat gegen das Urteil jedoch Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.



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