Re: Bauantrag/Baugenehmigung


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Abgeschickt von Gast am 13 Februar, 2004 um 12:54:33:

Antwort auf: Bauantrag/Baugenehmigung von Schmukal am 12 Februar, 2004 um 14:57:07:

Den Bauantrag reichen Sie beim Bauamt ein und hoffen so eine Baugenehmigung zu bekommen.
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden (Teilbaugenehmigung). In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen ergibt, daß die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.
Die Baugenehmigung muss schriftlich beim Bauamt beantragt werden. Der Bauantrag ist in 3facher, bei gewerblichen Maßnahmen in 5facher Ausfertigung einzureichen. Entsprechend der Bauvorlagenverordnung muss die Baumaßnahme vollständig in prüfbaren Bauvorlagen dargestellt werden.
Die Baugenehmigung schnell und sicher erhalten
Auch nach der Reform einiger Landesbauordnungen muß der Bauherr in den meisten Bundesländern vor Baubeginn eine Baugenehmigung einholen. Die Baugenehmigung schafft Rechtssicherheit für den Bauherrn. Weder das Bauamt noch der Nachbar kann sich nach Inkrafttreten der Baugenehmigung gegen das Eigenheim wenden.
Wie der Bauherr die Baugenehmigung sicher und schnell und damit kostengünstig erhält:
1. Klären, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist
Da die Landesbauordnungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen, sollte der Bauherr möglichst frühzeitig in einem Gespräch mit dem zuständigen Bauamt klären, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Sicherheitshalber sollte nachgefragt werden, ob ausnahmsweise weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen, z.B. dann, wenn das Bauvorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.
2. Rechtzeitig den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung stellen
Auch beim Bauen gilt: Zeit ist Geld. Deshalb sollte der Bauherr den Antrag beim Bauamt so rechtzeitig stellen, daß die Baugenehmigung zum geplanten Zeitpunkt auch zur Verfügung steht. Mit ca. 2 bis 3 Monaten Bearbeitungsdauer durch das Bauamt muß der Bauherr rechnen.
3. Bei Zweifeln eine Bauvoranfrage stellen
Wenn der Bauherr Zweifel hat, ob z.B. das Grundstück in einer bestimmten Art und Weise genutzt werden darf, kann der Bauherr schon vor Beginn des Baugenehmigungsverfahrens eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt stellen. Vorteil für den Bauherren: Er erhält zu einem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit. Denn sobald die Behörde den schriftlichen Bauvorbescheid erlassen hat, ist sie an ihre Antwort je nach Bundesland 1 bis 3 Jahre lang gebunden.
4. Die Unterlagen für den Antrag vollständig einreichen
Der Bauherr sollte sich das Antragsformular für eine Baugenehmigung beim Bauamt besorgen. Dort erfährt er auch, welche für die Beurteilung seines Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen in welcher Anzahl einzureichen sind. Diese Unterlagen müssen von einem nach der jeweiligen Landesbauordnung Berechtigten (z.B. Architekt oder Ingenieur) unterschrieben sein. Der Bauantrag selbst ist zusätzlich vom Bauherren zu unterschreiben.
5. Die Nachbarn frühzeitig einbeziehen
Bis zu ihrem Inkrafttreten kann die Baugenehmigung durch die Nachbarn rechtlich angegriffen werden. Dadurch verzögert sich der Baubeginn, oder er wird ganz untersagt. Beides ist teuer für den Bauherren. Er sollte deshalb möglichst frühzeitig die Nachbarn über das Bauvorhaben informieren und sie bitten, den Lageplan und die Bauzeichnungen zustimmend zu unterzeichnen. Wenn die Baugenehmigung erteilt ist, sind die Nachbarn an ihre Zustimmung gebunden und können die Baugenehmigung nicht mehr angreifen.



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