Re: kinderspielhaus auf dachterrasse in nrw


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Abgeschickt von sabine am 09 Juli, 2006 um 22:13:15

Antwort auf: Re: kinderspielhaus auf dachterrasse in nrw von sabine am 09 Juli, 2006 um 22:08:41:

: : hallo sabine,
: : gehen sie zur hausaktenkammer ihrer gemeinde/stadt und sehen sie als eigentümer die akten ein. sind sie nur mieter, brauchen sie eine vollmacht des eigentümers. die einsicht ist kostenpflichtig.
: : ist die dachterrasse nicht genehmigt, pech, oder......nun ja...es kam der krieg.......unterlagen gingen "verschütt". wecken sie keine schlafenden hunde. sagen sie in der hausaktenkammer, sie möchten eventuell ihr haus erweitern, und deshalb die akten einsehen.
: : nun zur eigentlichen frage:
: : ihr spielhaus bedarf keiner genehmigung. aber es wäre sinnvoll mit ihrem nachbarn zu sprechen....
: : mfg
: : bodo hermann


:
: Vielen Dank! Bin selber Eigentümerin und die Dachterrasse besteht seit 1936 (alte Fotos sind vorhanden). Gibt es diesbezüglich eine Verjährungsfrist, falls die Terrasse nicht genehmigt sein sollte?
: Gruß
: Sabine

Ach so, ich vergaß zu berichten, daß unser Nachbar der Meinung ist, daß wir, falls wir eine Genehmigung anstrebten, diese auf keinen Fall bekämen??!
Eine Auseinandersetzung fand schon statt und er ist nicht gewillt das Häuschen zu akzeptieren.





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