Re: kinderspielhaus auf dachterrasse in nrw


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Juli, 2006 um 19:46:19:

Antwort auf: Re: kinderspielhaus auf dachterrasse in nrw von sabine am 09 Juli, 2006 um 22:13:15:

hallo sabine,
"bestandsschutz" im baurecht gibt es im regelfall nicht.
verjährungsfristen sind möglich...entsprechende regelungen finden sie im nachbarrechtsgesetz ihres bundesland....in nrw sind 30 jahre verjährungsfrist festgelegt.
weiter zum spielhaus:
macht der nachbar nicht mit, schauen sie auch hier im nachbarrechtsgesetz nach...vielleicht reicht auch hier, wie in nrw, ein mindestabstand von 2m.
muss es denn ein haus sein? reicht nicht ein teilweise überdecktes "spielgerät"?
das hat keine wirkung wie ein gebäude....
mfg
bodo hermann







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