Re: sichtschutz zum Nachbarn


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Abgeschickt von Ralph am 11 Juli, 2006 um 12:28:19

Antwort auf: sichtschutz zum Nachbarn von carlo rimmel am 09 Juli, 2006 um 11:46:34:

: ich beabsichtige auf ca. 4 m Länge zum Nachbarn - dann im rechten Winkel zu meiner bestehenden Garage - eine Mauer im mediteranen Stil zu erichten; soll eine Sitzecke in unserem Garten werden.Die Mauer soll unterschiedlich hoch sein (2 - 3 Abstufungen), max. Höhe 2m. Abstand zur Grenze soll bei ca. 0,5 m sein.
: Benötige ich hierzu die Zustimmung des Nachbarn?

: Danke für Eure Antwort

: Carlo Rimmel aus der Nähe von Fulda
:

Hallo Carlo,
Ich bin zwar kein Experte, aber ich würde auf jeden Fall mit dem Nachbarn sprechen, auch wenn es vielleicht nicht dessen Zustimmung bedarf. Das vermeidet spätere Konflikte. Desweiteren würde ich auf jeden Fall in die Bauordnung deines Bundeslandes schauen, ob Du überhaupt eine Mauer in dieser Höhe und Länge ohne Baugenehmigung errichten darfst. Solltest Du evtl. Zweifel haben, musst Du wohl aufs örtliche Bauamt gehen um eine zweifelsfreie Klärung zu bekommen.
Gruss Ralph





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