Handwerkerrechnung 4 Jahre nach erbrachter Leistung


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Abgeschickt von michael am 14 Februar, 2004 um 14:16:42

wir haben vor 4 Jahren eine Wohnung renovieren lassen und dafür einen Abschlag bezahlt. Jetzt kommt die Abrechnung, die höher als das Angebot ist. Die einzelnen Materialposten und vor allem die hohen Arbeitsstunden sind für uns nicht mehr nachvollziehbar, da keine Monteurberichte an uns ausgehändigt wurden. Gibt es eine Verjährungsfrist, bzw. die Möglichkeit einer Rechnungsminderung??


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