Rücktritt und Schadenersatz


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Abgeschickt von Ralph Deininger am 16 Februar, 2004 um 17:12:15

Ich sollte seit 01.11.2003 in das neue Haus eingezogen sein. Der Bauträger vertröstet mich nur, aber durch die Handwerker habe ich erfahren, dass Rechnungen offen sind und sie deshalb nicht weiter arbeiten. Kann ich vom Vertrag zurück treten und die restliche Arbeiten selbst den Handwerker vergeben? Kann ich auch noch für falsch oder noch nicht ausgeführte Arbeiten Schadenersatz fordern?


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