Re: Rücktritt und Schadenersatz


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Abgeschickt von Peter W. am 19 Februar, 2004 um 09:20:25:

Antwort auf: Rücktritt und Schadenersatz von Ralph Deininger am 16 Februar, 2004 um 17:12:15:

Bauvertrag nach VOB abgeschlossen ?

Ob Sie noch für falsch oder noch nicht ausgeführte Arbeiten Schadenersatz kriegen, ist sehr zweifelhaft, wenn der Auftragnehmer fast pleite ist, wie Sie andeuten.

Nichts mehr zahlen und alles nur noch schriftlich per Einschreiben Rückschein!

Wenn Sie einen Anwalt einschalten, dann kommen auch diese Kosten noch hinzu, was sich aber nur dann lohnt wenn der Auftragnehmer nicht pleite geht, weil nur dann bekommen sie Ersatz.




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