Länger: Was ist, wenn nach Teilung die GRZ überschritten wird?


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Abgeschickt von Markus Sips am 02 August, 2006 um 10:29:05

Hallo zusammmen,

habe schon lange im Forum gestöbert und auch gegoogelt aber leider keine (befriedigende) Antwort gefunden.
Ich bin gerade dabei einen alten Bauernhof (ca. 100 Jahre)zu kaufen.
Das Grundstück insgesamt hat etwa 1600m² wobei etwa 1100m² Wiese an einen Architekten verkauft wurden (Teilung läuft gerade).
Ich würde etwa danach etwa 520m² kaufen.
Weiterhin wird die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen und einige Streifen des Grundstückes kaufen (ca. 90m²), die nach dem Bebauungsplan als Verkehrsfläche (Bürgersteig) ausgewiesen sind.
Im Endeffekt blieben 430m².
Auf dem Grundstück steht ein Wohnhaus, ein ehemaliger Stall und eine große Scheune.
Der Bebauungsplan sagt GRZ max. 0.4.
Wenn ich alle überbauten Flächen zusammenrechne (allerdings ohne den geflasterten Innenhof) komme ich auf sehr genau 40%.
Nun zu meiner Frage: Welche Flächen zählen zur überbauten Fläche (aus der BauNVO werde ich als Laie nicht recht schlau)?
Grundfläche Wohnhaus ist klar.
Schweinestall?
Scheune?
Was ist mit dem geflasterten Innenhof?

Wäre die GRZ für mich überhaupt relevant, wenn sie evtl. nach der Teilung über 0,4 liegen würde da alter Bestand?
Wäre die Teilung überhaupt zulässig, wenn dadurch beim bebauten Grundstück die max. GRZ überschritten werden würde?

Die Gemeinde sagt (telefonsich) alles egal, da Bestandschutz. Habe schriftlich ein Anfrage gestellt.

Da die Gemeinde diese Grundstück selber kaufen wollte und sich nun scheckig ärgert (konnte sich mit dem Verkäufer nicht preislich einigen, da die Gemeinde nur 100 EUR/m² zahlen wollte...) traue ich denen jedoch zu mich anzulügen um mir dann einen Rückbau aufzunötigen.

Danke für Eure Antworten.

Gruß Markus



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