Re: GRZ Berechnung: Pool auch in GRZ 2?


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Abgeschickt von Uwe am 02 August, 2006 um 11:45:31

Antwort auf: Re: GRZ Berechnung: Pool auch in GRZ 2? von Dirk Baumeister am 01 August, 2006 um 20:49:24:

Hallo Herr Baumeister,

: Als Bauherr brauchen Sie die GRZ/GFZ nicht selbst berechnen zu können - dafür haben (und bezahlen) Sie ja den Entwurfsverfasser (Architekt oder sonst was) und die Erläuterung wann welche BauNVO gilt führt zu weit. Sie können sich auch vertrauensvoll an die Behörde wenden, die ihnen (i. d. R. kostenlos) erklärt welche Bauteile berücksichtigt werden müssen.

: Und als Architekt hätten Sie wissen müssen wie's geht ... ;-)

das ist so nicht ganz richtig. Fuer den Wintergartenbau ist natuerlich alles vorhanden, aber darum geht es ja auch gar nicht. Wofuer soll ich einen Architekt bezahlen, wenn man eine einfache Frage: Ist ein Pool in der GRZ zu beruecksichtigen, mit Ja/Nein/50% beantworten koennte. Und dass es ein Architekt weiss, bezweifle ich inzwischen, da ich bereits die unterschiedlichsten Antworten erhalten habe. Nicht umsonst habe ich ja mal hier die Frage gestellt.

Aber vielleicht ist ja noch ein Leser hier so kompetent, eine Aussage hierzu zu wagen.

Gruss Uwe





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