Re: GRZ Berechnung: Pool auch in GRZ 2?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2006 um 12:31:55

Antwort auf: Re: GRZ Berechnung: Pool auch in GRZ 2? von Uwe am 02 August, 2006 um 11:45:31:

... leider ist die Frage ja nun nicht so einfach zu beantworten (siehe vorangehenden Posts) da z. B. in den verschiedenen BauNVOs unterschiedliche Berechnungen zu Grunde gelegt werden. Unterschiedliche Antworten auf die selbe Frage können z. B. bereits darin begründet sein. Daher ja auch mein letzter Hinweis auf die Rückfrage bei der Behörde da dort alle erforderlichen Unterlagen, wie z. B. ein Bebauungsplan mit seinen textlichen Festetzungen vorliegen und direkt eingesehen werden können. Eine fundierte Aussage ohne Kenntnis dieser Grundlagen ist gar nicht möglich.

Für einen Pool benötigen Sie ja ebenfalls einen Bauantrag und einen Entwurfsverfasser, der dann im Rahmen seiner Grundlagenermittlung wiederum zu klären hätte, ob eine Überschreitung der GRZ erfolgt oder nicht. Mit einer Überschreitung kann dann immer noch eine (begründete) Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes beantragt werden soweit erforderlich.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]