Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte


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Abgeschickt von Annett am 04 August, 2006 um 12:46:04

Antwort auf: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte von Loni am 26 Juli, 2005 um 00:22:51:

Hallo, ich versuche z.Z. den gleichen Fall zu lösen. Habe bisher ein Landwirtschaftliches Anwesen zum verkauf da ich zu meinem Freund ziehe der im Dorf "allgem. Wohngebiet" lebt. So ja und nun wohin mit den Pferden. Da das unterstellen eine finanzieller Punkt ist, und ich meine Pferde immer daheim hatte habe ich mich für folgende Idee entschieden.... etwas teurer..... aber egal. Neben meinem Freund ist ein erschlossenes Grundstück zum kaufen, hier hole ich von den direkt (das ist wichtig, denn wenn die strasse dazwischen liegt ist das Städtisch und muß ich die nicht mehr fragen) angrenzenden Nachbarn eine Unterschrift für eine Nutzungsänderung, was denke ich zu erklähren ist. Und damit stellt man bei der örtlichen Gemeinde einen Antrag auf Erlass des Punkt 7 im Bebauungsplanes. Damit ist es kein Bauplatz nur für Wohnzwecke sondern gilt als "Mischgebiet":-)
ja und weideland pachten ist ja nicht so wild.
Aber was ich auch schon gehört habe.... man baut einfach zahlt (damals noch Mark) 600 strafe und kann das teil stehen lassen denn in den seltensten fällen muß wieder abgerissen werden....aber wie gesagt habe ich nur gehört!!
also lg



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