Baulast Grenzbebauung


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Abgeschickt von Jan am 19 Februar, 2004 um 18:49:40:

Kommune fordert Abstandsflächenbaulast bei Errichtung einer Grenzgarage >9m. Gem. §6 BauO NRW ist eine Baulasteintragung erforderlich und soweit in Ordnung. Problem ist, dass der Nachbar im Sinne der Anbauverpflichtung einen Carport errichten möchte und die Kommune auf die Abstandsflächenbaulast statt der Anbauverpflichtung besteht, da aus planerischer Sicht die Verlängerung der bestehenden Baukörper über die nachbarschaftliche Einigung (gegenseitiger Anbau) durch das Bauamt nicht gewünscht ist. Die Anträge werden daher abgelehnt. Wie weit geht das Ermessen des Bauamtes hier und welche Möglichkeiten bestehen. Evtl. auch Erfogschancen vor dem OVG.


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