Re: Baugenehmigung für Außenwerbung in Hamburg


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 August, 2006 um 19:10:43

Antwort auf: Baugenehmigung für Außenwerbung in Hamburg von Dominik Rybak am 07 August, 2006 um 16:43:04:

Übertragen auf NRW gibt es für Firmen die Möglichkeit Werbeanlagen "an der Stätte der Leistung" zu installieren und zu beantragen. Darüber hinaus gibt es Verträge der Städte mit einem "Monopolisten", der dann auch die Möglichkeit hat, Werbeflächen zum Beispiel auf öffentlichen Grundstücken zu installieren und zu beantragen.

: Hallo,
: ich plane in Hamburg eine Fläche für Außenwerbung zu mieten (ca. 60qm) und diese an befreundete Firmen zwecks Werbemaßnahmen zu verkaufen.
: Habe jetzt im Internet gelesen, dass für diese Art der Werbung eine Firma die Ausschließlichkeitsrechte besitzt. Ist das richtig oder habe ich da was falsch verstanden?
: Beim Bauamt konnte mir keiner weiterhelfen..
: Die Werbung soll auf einer Gebäudefassade auf einer gut befahrenen Straße hängen - der Vermieter wäre einverstanden.





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