Darf Teil von meiner Hofstelle nicht veräußern


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Abgeschickt von Friedrich, Gerhardt am 21 Februar, 2004 um 22:32:10:

Ich möchte meinem Sohn einen Bauplatz von der Hofstelle wegmessen lassen. Für eine Hofübergabe bin ich aber noch zu jung (45 Jahre). Baugenehmigung nach § 34 BauGB (ohne Bebauungsplan) liegt uns bereits vor. Nun stimmt das Landwirtsschaftsamt nicht zu. Grund: Grundstücksverkehrsgesetz. Nach diesem darf eine Hofstelle nicht geteilt werden. Dies sei eine unwirtschaftliche Zerschlagung. Aber: Dieses Grundstück brauche ich zur Führung und Erweiterung meines Hofes nicht. Ich kann nicht verstehen, dass ich meinem eigenen Sohn nicht diesen kleinen Grundstücksanteil verschenken oder verkaufen darf!!!Wer hat schon die gleichen Erfahrungen gemacht? Welche Lösungen gibt es? Vielen Dank schon im Voraus.


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