Doppelcarport auf 2 Grenzen


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Abgeschickt von Mirco am 20 August, 2006 um 12:17:46

Hallo

Ich plane nächstes Jahr auf unserem Grundstück in der nordöstlichen Ecke ein Doppelcarport 8x6m zu errichten.

Eine Seite der nordöstlichen Ecke grenzt an einer Weide und die andere Seite an ein, noch unbebautes, Grundstück. An beiden Seiten gilt die 3m Grenze, wobei Gebäude besonderer Art davon ausgeschlossen sind. (niedersächsiche Bauordnung)

Darf ich nun das Doppelcarport direkt in dieser Ecke sprich an 2 Grenzen errichten oder gibt es dabei Probleme? Bauantrag-/Anzeige erforderlich oder nicht?

Danke für die Antworten

Gruß
Mirco





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